Unsere Genossenschaft ist eine gemeinnützige Bauvereinigung, die den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes unterliegt. Aufgrund der Satzung kann sie nur für Mitglieder tätig werden. Die Zuweisung einer der nachfolgend angeführten Wohnungen kann daher nur erfolgen, wenn der Wohnungswerber Mitglied der Genossenschaft wird. Die damit verbundenen Kosten belaufen sich einmalig auf EUR 102,00.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an uns!